INTERNE VORSCHRIFTEN
ALLGEMEINE BEDINGUNGEN
Touristenwohnungen „Casa Verde Ayamonte“
Nr. RTA: Gruppe: Gruppe / Modalität: Stadt / Kategorie: 1 Schlüssel Touristenregistrierungsnummer:
A/HU/00164
Zulassungsdokument
Rechte der Nutzer touristischer Einrichtungen.
Freier Zugang zu und Aufenthalt in Einrichtungen ohne andere Einschränkungen als die im Gesetz, der Verordnung und gegebenenfalls in der internen Regelung festgelegten.
Sofern die Einrichtung über eine interne Regelung verfügt (deren Vorhandensein in ihrem Ermessen liegt), muss diese in Spanisch und Englisch verfasst sein und mindestens die Zulassungsbedingungen, die Regeln für das Zusammenleben und den Betrieb sowie alles enthalten, was die normale Nutzung und Nutzung der Einrichtungen, Geräte und Dienstleistungen ermöglicht und fördert. Es muss an einer sichtbaren Stelle in der Unterkunft angebracht sein.
Erhalten Sie wahrheitsgemäße und vollständige Informationen, bevor Sie Dienstleistungen in Anspruch nehmen. Insbesondere hinsichtlich der Preise und Konditionen der Leistungserbringung.
Erhalten Sie Leistungen zu den vereinbarten Bedingungen entsprechend der Gruppe, Kategorie, Art und ggf. Spezialität der Unterkunft.
Ihre Privatsphäre und Ruhe sind in der Einrichtung garantiert. Erhalten Sie vom Eigentümer der Einrichtung die Rechnung über den für die Dienstleistungen gezahlten Preis, sofern Sie diese direkt gebucht haben.
Der Nutzer hat Anspruch auf die Nutzung des Hauses ab 15.00 Uhr des ersten Tages des vereinbarten Zeitraums bis 11.00 Uhr des angegebenen Abreisetages, wobei im Einzelfall andere Zeiten vereinbart werden können. Sollte der Vermieter zum An- oder Abreisezeitpunkt der Gäste nicht anwesend sein, muss die Schlüsselübergabe vorab vereinbart werden.
Reichen Sie Beschwerden und Ansprüche hinsichtlich der vertraglich vereinbarten Leistungen ein und fordern Sie zu diesem Zweck die Aushändigung des offiziellen Beschwerde- und Anspruchsbuchs gemäß den gesetzlich festgelegten Bedingungen an. In jedem Fall müssen sie über die Verwaltungsorganisation des Betriebs und über die für die Behandlung der Betriebsangelegenheiten zuständige Person informiert sein.
Pflichten der Nutzer touristischer Einrichtungen
Erstellen Sie vor der Nutzung der Einrichtungen das entsprechende Zulassungsdokument sowie die gesetzlich vorgeschriebene Reisemeldung.
Bezahlen Sie den Betrag für die vertraglich vereinbarten Leistungen gegen Vorlage der Rechnung direkt im Betrieb oder zu den vereinbarten Konditionen. Die Geltendmachung eines Anspruchs entbindet Sie in keinem Fall von Ihrer Zahlungsverpflichtung.
Beachten Sie die folgenden Regeln des Zusammenlebens und des Betriebs: Am Ende der vereinbarten Mietzeit muss das Objekt im selben
Zustand, in dem Sie es am ersten Tag Ihres Aufenthalts erhalten haben, mit abgeholten und sauberen Haushaltsgegenständen, Möbeln und anderen Elementen der Immobilie. Bei Beschädigung von Möbeln, Einrichtungsgegenständen oder anderen Geräten gehen die Kosten für Ersatz oder Reparatur zu Lasten des Mieters, sofern der Schaden zufällig oder vorsätzlich verursacht wurde und nicht auf normale Abnutzung der besagten Geräte zurückzuführen ist.
Halten Sie die Nachtruhe ein und vermeiden Sie zu jeder Zeit Musik oder andere Geräusche. das könnte die Nachbarn stören.
Benutzern ist Folgendes untersagt:
- Möbel in die Wohneinheiten einzubringen oder daran Arbeiten oder Reparaturen durchzuführen,
ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters. - Unterbringung von mehr Personen als die festgelegte maximale Kapazität.
- Aktivitäten durchführen oder die Unterkunftseinheit für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke nutzen.
- Einführung von Geräten, die den üblichen Verbrauch von Wasser, Strom oder Kraftstoff erhöhen,
ohne schriftliche Genehmigung des Vermieters. - Rauchen in allen Innenräumen der Unterkunft.
- Mitbringen von Haustieren oder Tieren in die Unterkunft.
Veranstalten Sie Partys.
Dieser Vertrag wurde in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Gesetzes 13/2011 vom 23. Dezember erstellt und von
wie im Dekret 31/2024 der andalusischen Regierung vom 29. Januar festgelegt.